Von der Projektidee zur Förderung

Bei der LEADER-Förderung handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren.

Die Schritte zur Förderung

Dort wird Ihre Idee auf ihre generelle Förderfähigkeit und Umsetzbarkeit geprüft. Nach Einreichung des Projektsteckbriefes stellen Sie Ihren Projektvorschlag bei der LAG vor, die entscheidet, ob sie das Projekt aus ihrem LEADER-Budget fördern möchte. Nach einem positiven LAG-Beschluss können Sie den eigentlichen Förderantrag ausfüllen und nach Abstimmung mit dem Regionalmanagement beim Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg einreichen.

Nachfolgend zeigen wir Ihnen den Weg für die Umsetzung von Projektideen in unserer wunderschönen Heideregion.

Sie träumen davon, ein Projekt ins Leben zu rufen, das die Heideregion Uelzen bereichert, nachhaltig stärkt und ihr Profil schärft? Dann sind Sie hier genau richtig! Unser Ziel ist es, innovative und zukunftsorientierte Projekte zu fördern und somit die Entwicklung der Region aktiv mitzugestalten. Der Weg „Von der Projektidee zur Förderung“ ist ein strukturierter Prozess, der Ihre Idee Wirklichkeit werden lässt.
Das Förderverfahren gliedert sich in drei wesentliche Stufen, um sicherzustellen, dass jede Projektidee sorgfältig geprüft und bewertet wird, bevor eine Förderentscheidung getroffen wird.

Schritt 1

Zuerst wird Ihre Projektidee auf grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft. Hierfür müssen alle Mindestkriterien erfüllt sein.

Schritt 2

Sind die Mindestkriterien erfüllt, wird der Projektantrag im nächsten Schritt auf die übergeordneten Qualitätskriterien geprüft.

Schritt 3

Danach werden die Projektideen anhand der Qualitätskriterien bewertet, um die Anträge in eine Rangfolge zu bringen.

Schritt 4

Im letzten Schritt erfolgt der Beschluss über eine Förderung in der LAG-Sitzung. Die für eine Förderung geltenden Regeln sind den Förderinformationen zu entnehmen.

Mindestkriterien

Für eine Förderung müssen alle Mindestkriterien erfüllt sein. Die Kriterien zeigen grundsätzliche Anforderungen der LAG Heideregion Uelzen an eingereichte Projekte. Alle Bürger:innen müssen von den durch LEADER ermöglichten Projekten in gleicher Weise profitieren.
Grundsätzliche Förderfähigkeit

Das Projekt muss die Vorraussetzungen
zur Förderfähigkeit erfüllen.

Langfristige Tragfähigkeit

Das Projekt sollte eine langfristige
Tragfähigkeit vorweisen.

Chancengleichheit / Gender-Aspekt

Das Projekt muss das Thema Chancengleichheit /
Gender-Aspekt berücksichtigen.

übergeordnete Qualitätskriterien

Zur Bewertung und Auswahl der aus LEADER-Mitteln zu fördernden Projekte wendet die LAG der Heideregion Uelzen eine Reihe von Kriterien an.
Die übergeordneten Auswahlkriterien sollen sicherstellen, dass der Grundgedanke von LEADER in den Projekten vorhanden ist. Mindestens eines der vier folgenden Kriterien muss erfüllt werden:

Innovation

Das Projekt muss für die Region innovativ sein

Impuls

Das Projekt muss einen Impuls geben können

Ausstrahlung

Ausstrahlung auf umliegende Orte durch das Projekt

Mehrwert/Nutzen

Für die Heideregion oder große Teile der Gebietskulisse.

Qualitätskriterien

Die Qualitätskriterien sollen der LAG helfen, die eingereichten Projekte in eine Reihenfolge zu bringen und so entscheiden zu können, bei welchen Projekten eine Förderung vorrangig ist. Dabei werden Punkte für die Erfüllung unterschiedlicher Qualitätskriterien vergeben. Je höher die Punktzahl, desto höher ist der Nutzen des Projektes für die Region und desto wahrscheinlicher ist die Umsetzung des Projektes.

Die Auswahlkriterien finden sie im Regionalen Entwicklungskonzept ab Seite 83.
Bei Fragen steht Ihnen das Regionalmanagement gerne zur Verfügung!

Grad der Zielerreichung

Das Projekt leistet einen Beitrag zu mindestens einem Indikator eines Handlungsfeldzieles

Innovation / Modellcharakter

Das Projekt hat einen für die Region innovativen Charakter und initiiert neue Entwicklungen

Barrierefreiheit

Das Projekt berücksichtigt die Belange von Menschen mit Behinderungen, z. B. durch Bauweisen, Informations- und Kommunikationsmedien

Klima-, Umwelt- und Naturschutz

Das Projekt fördert die Belange von Klima-, Umwelt- und Naturschutz

Überregionaler Charakter

Das Projekt fördert die Zusammenarbeit mit Nachbarregionen oder hat einen regionsübergreifenden Ansatz

REK-Handlungsfeld

Das Projekt lässt sich zu einem oder mehreren der folgenden Schwerpunkt-Handlungsfelder zuordnen

Wertschöpfung / Arbeitsplatz-
relevanz

Das Projekt erhält bzw. schafft Arbeitsplätze oder leistet einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Region

Vernetzung / Kooperation innerhalb der Region

Das Projekt unterstützt die Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener Aktuer:innen

Integrierter Ansatz

Das Projekt leistet einen Beitrag zu mehreren Handlungsfeldzielen der Entwicklungsstrategie

Regionaler Bezug

Das Projekt hat einen Nutzen für die gesamte Region. Es fördert die Zusammenarbeit von Gemeinden innerhalb der Region, ist ein gesamträumliches Projekt oder ein Projekt in einem Teilraum, das auf andere Teilräume übertragbar ist

Förderinformationen

Grundsätzlich steht die Förderung durch LEADER-Mittel allen offen, sofern die Projekte im Einklang mit der Entwicklungsstrategie stehen, den Projektauswahlkriterien entsprechen und die öffentliche Kofinanzierung gesichert ist. Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Privatpersonen beziehungsweise natürliche Personen sowie von der LAG beauftragte Partnerinnen und Partner und Stellen sein.

Es gilt ein genereller Fördersatz von 70% der förderfähigen Kosten, der Höchstsatz der Förderung beträgt 250.000 Euro. Grundsätzlich ist hierfür die Grundlage der Nettobetrag, bei Gebietskörperschaften jedoch der Bruttobetrag. Um eine Zuwendung zu erhalten, muss der Antragsteller einen Eigenanteil von mindestens 10% der Gesamtprojektsumme nachweisen können. Zudem muss eine öffentliche Ko-Finanzierung in Höhe von 17,5% der Gesamtprojektsumme gesichert sein. Die LAG kann bei besonderen Leuchtturmprojekten die Förderhöhe auf 80% der förderfähigen Kosten und die maximale Zuwendungshöhe auf bis zu 400.000 € erhöhen, sofern das Projekt bei den Qualitätskriterien eine mindestens 14 von 28 Punkten und eine 2/3-Mehrheit der beschlussfähigen LAG gegeben ist.