Allgemeine Fragen zur LAG
Zu welcher LAG gehöre ich?
Sie haben die Möglichkeit, die folgende Internetseite zu besuchen, um festzustellen, welcher LAG Sie angehören: LEADER LAG-Verzeichnis | EU CAP Network
Von wann bis wann kann ich die LAG erreichen?
Sie können das Regionalmanagement der LAG Heideregion Uelzen von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr erreichen. E-Mails können Sie gerne jederzeit an uns versenden. Die Kontaktdaten sind wie folgt:
Regionalmanagement der LAG Heideregion Uelzen:
Telefon: 069 50951176
Wann gilt ein Projekt als bestätigt?
Ein Projekt gilt in der LAG Heideregion Uelzen dann als bestätigt, wenn die LAG einen entsprechenden Beschluss zur Projektbestätigung auf einer LAG-Sitzung gefasst hat.
Was bedeutet eine Bestätigung der LAG – ist das schon eine Förderzusage?
Nein. Die Bestätigung eines Projekts durch die LAG Heideregion Uelzen ist noch keine Förderzusage.
Mit der Bestätigung erklärt die LAG, dass das Projekt
- den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) entspricht,
- die Mindest‑ und Qualitätskriterien erfüllt und
- für die Förderung vorgeschlagen wird.
Die Bestätigung ist damit die formale Voraussetzung, um einen Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einreichen zu können.
Die rechtsverbindliche Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung trifft ausschließlich das ArL.
Wann finden LAG-Sitzungen statt?
Die Termine für LAG-Sitzungen werden von der LAG Heideregion Uelzen frühzeitig geplant und veröffentlicht.
Aktuelle Termine, Veranstaltungsankündigungen sowie gegebenenfalls Änderungen finden sich auf der Homepage der LAG Heideregion Uelzen, die regelmäßig aktualisiert wird.
Projektsteckbrief
Wo finde ich den Projektsteckbrief?
Diesen finden Sie auf der Homepage der LAG unter dem Reiter „Downloads“
Wann darf ich den Projektsteckbrief einreichen?
Projektsteckbriefe können jederzeit beim Regionalmanagement eingereicht werden. Bitte füllen Sie den Projektsteckbrief aus und senden Sie ihn an folgende Adresse: LEADER_Uelzen@vindelici.com .
Für eine Vorstellung Ihrer Projektidee vor der LAG müssen neben dem Projektsteckbrief folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Finanzplan
- Kostenaufstellung bzw. Kostenplausibilisierung
- Eigenmittelnachweis bzw. Nachweis über gesicherte Finanzierung
- Gesicherte Kofinanzierung (nur für private Antragesteller*innen)
- Ggf. Relevante Genehmigungen
Die Unterlagen müssen vollständig 4 Wochen vor der LAG-Sitzung beim Regionalmanagement vorliegen, damit das Projekt auf der LAG-Sitzung vorgestellt werden kann.
Ist mein Projekt grundsätzlich förderfähig über LEADER?
Grundsätzlich sind Projekte über LEADER förderfähig, wenn sie
- einen Beitrag zu den Zielen des regionalen Entwicklungskonzepts (REK) der LAG Heideregion Uelzen leisten,
- im Gebiet der LAG Heideregion Uelzen umgesetzt werden und
- der geltenden Förderrichtlinie entsprechen.
Förderfähig sind insbesondere Vorhaben, die zur Stärkung des Gemeinschaftslebens und der Daseinsvorsorge, zur Verbesserung der Lebensqualität und Wohnsituation, zur Entwicklung von Tourismus und Kultur, zur Förderung der regionalen Wirtschaft und Bildung sowie zum Schutz von Natur, Umwelt und Klima beitragen.
Ob ein Projekt im Detail förderfähig ist, wird im Rahmen der Einreichung des Projektsteckbriefs durch das Regionalmanagement vorgeprüft. Die Beratung durch das Regionalmanagement dient der Orientierung, ersetzt jedoch nicht die abschließende Prüfung durch die Bewilligungsbehörde. Die finale Entscheidung über die Förderfähigkeit obliegt der Bewilligungsbehörde.
Wie werden die Punkte vergeben und welche Kriterien sind besonders wichtig?
Die Bewertung des Projektsteckbriefs erfolgt anhand der im REK der LAG Heideregion Uelzen festgelegten Mindest‑ und Qualitätskriterien.
- Mindestkriterien
Diese müssen zwingend erfüllt sein, damit ein Projekt überhaupt in die Bewertung einbezogen wird:
- Projekt leistet Beitrag zu mindestens einem Handlungsfeldziel und einem Fördertatbestand der Entwicklungsstrategie
- Die Kofinanzierung ist gesichert
- Das Projekt trägt sich langfristig selbst
- Das Projekt steht der Verbesserung der Chancengleichheit im Sinne des Gender-Mainstreamings und der Nichtdiskriminierung nicht entgegen oder ist speziell darauf ausgerichtet.
- Übergeordnete Qualitätskriterien
Von diesen Kriterien muss mindestens eine Anforderung durch das Vorhaben erfüllt werden:
- Innovativ für die Region sein (Pilotcharakter/Vorbildfunktion)
- Impulsgebend sein (z.B. sollten durch das Projekt Menschen angelockt werden, die vorher nicht da waren)
- Auf die umliegenden Orte ausstrahlen (Projekt betrifft nicht nur die lokale Ebene)
- Einen Mehrwert/ Nutzen für das gesamte LAG-Gebiet oder zumindest große Teile davon erzeugen
- Qualitätskriterien (Punktebewertung)
Hierbei werden u. a. bewertet:
- Beitrag zu den Handlungsfeldern des REK,
- regionaler Mehrwert und Nachhaltigkeit,
- Innovationsgehalt,
- Zielgruppenbezug und Wirkung im LAG‑Gebiet,
- Wertschöpfung und Arbeitsplatzrelevanz.
Projekte müssen eine Mindestpunktzahl von 8 erreichen, um für eine Förderung berücksichtigt werden zu können. Ab einer Punktzahl von 14 kann die LAG die Förderquote auf 80 % anheben und es gilt eine maximale Förderhöchstsumme von 400.000 € vorbehaltlich verfügbarer Mittel, sofern diese mit einer 2/3 Mehrheit dafür stimmt.
Kann ich meinen Projektsteckbrief anpassen?
Ja, aber die Einreichung muss bis spätestens 4 Wochen vor der nächsten LAG-Sitzung erfolgen.
Antragstellung
Wo und wie stelle ich den Förderantrag (Online‑Portal / postalisch)?
Nach der Bestätigung eines Projekts durch die LAG der Heideregion Uelzen auf der LAG-Sitzung erfolgt die eigentliche Antragstellung bei dem ArL als zuständiger Bewilligungsbehörde.
Der Förderantrag kann postalisch oder digital eingereicht werden. Vorab prüft das Regionalmanagement die Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität, bevor sie an das ArL weitergeleitet werden.
Was passiert, wenn Unterlagen noch fehlen?
Sowohl das Regionalmanagement als auch die Bewilligungsbehörden weisen auf fehlende Unterlagen hin. In der Regel besteht die Möglichkeit zur Nachreichung innerhalb einer gesetzten Frist. Erst wenn Unterlagen über die gesetzte Frist fehlen oder formale bzw. inhaltliche Anforderungen nicht erfüllt werden, kann dies zu einer Ablehnung führen.
Kann ich einen Antrag, bei welchem lediglich die Genehmigung fehlt, prüfen lassen?
Ja. Grundsätzlich bitten wir um Übersendung möglichst vollständiger und gebündelter Antragsunterlagen. Sollten nur noch vereinzelte Unterlagen, wie bspw. Genehmigungen, fehlen, ist eine Vorprüfung aber möglich.
Welche Unterlagen müssen zwingend eingereicht werden?
Die konkret erforderlichen Unterlagen können je nach Projekt und Antragsteller*in variieren. Zwingend notwendig sind in der Regel:
- der formale Förderantrag (Hauptantrag),
- Genehmigungen oder Angaben zum Genehmigungsstand
- einen Finanzplan und eine Kostenplausibilisierung durch Angebote und Kostenvoranschläge
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, wird durch Merkblätter und Checklisten der Bewilligungsbehörden konkretisiert. Diese werden den Projektträger*innen durch das Regionalmanagement zur Verfügung gestellt und erläutert.
Ist eine Kostenerhöhung zwischen Bestätigung durch die LAG und der Antragsstellung möglich?
Ja. Die Zuwendungssumme darf unter folgenden Bedingungen ohne weiteren Beschluss der LAG erhöht werden:
- Wenn ein Projekt mit einem Fördervolumen unter 20.000 € von der beschlossenen Fördersumme um bis zu + 3.000 € abweicht.
- Wenn ein Projekt mit einem Fördervolumen zwischen 20.000 € und 50.000 € um + 3.000 € zuzüglich 10 % des über 20.000 € hinausgehenden Betrages der beschlossenen Fördersumme abweicht.
- Wenn ein Projekt mit einem Fördervolumen von über 50.000 € um + 5.000 € zuzüglich 5 % des über 50.000 € hinausgehenden Betrages der beschlossenen Fördersumme abweicht.
Sollte ich den Antrag direkt per Post an das Regionalmanagement senden?
Nein. Es erfolgt zuerst eine digitale Übersendung Ihrer Unterlagen an das Regionalmanagement. Dieses prüft Ihren Antrag vor und gibt Ihnen eine Rückmeldung zu etwaigen nötigen Anpassungen. Sobald der Antrag dann von Ihnen finalisiert wurde, können Sie Ihre Unterlagen postalisch an das Regionalmanagement versenden, wenn diese darum bitten. Dieses nimmt anschließend einen Vollständigkeitsabgleich der eingereichten Unterlagen vor und übersendet diese mitsamt des Votums der LAG an das ArL.
Sollte ich den Antrag direkt per Post an das Regionalmanagement senden?
Nein. Es erfolgt zuerst eine digitale Übersendung Ihrer Unterlagen an das Regionalmanagement. Dieses prüft Ihren Antrag vor und gibt Ihnen eine Rückmeldung zu etwaigen nötigen Anpassungen. Sobald der Antrag dann von Ihnen finalisiert wurde, können Sie Ihre Unterlagen postalisch an das Regionalmanagement versenden, wenn diese darum bitten. Dieses nimmt anschließend einen Vollständigkeitsabgleich der eingereichten Unterlagen vor und übersendet diese mitsamt des Votums der LAG an das ArL.
Allgemeiner Hinweis
Dieses FAQ dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder förderrechtliche Beratung. Alles Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt, erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die abschließende Entscheidung über Förderfähigkeit und Bewilligung von Vorhaben trifft ausschließlich die zuständige Bewilligungsbehörde auf Grundlage der geltenden Förderrichtlinien.